Wildbretvermarktung
Im Bereich der Wildbretvermarktung ist eine einmalige Investitionsförderung möglich für:
Aufwendungen für Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung und Etikettierung dienen sowie Maßnahmen der Verarbeitung oder Vermarktung von Wild aus baden-württembergischen Jagdrevieren und der Verarbeitungserzeugnisse. Beteiligungen und Rechte an Maßnahmen der Wildbretvermarktung sind gleichgestellt. Zuwendungsfähig sind auch die Kosten für die Gründung und das Tätigwerden von Trägern der Wildbretvermarktung.
INFORMATIONEN UND FRAGEN ZU SACHTHEMEN
Weitere Informationen und die Antragsunterlagen sind bei Bedarf beim "Referat 31 - Recht und Verwaltung, Bildung" im Regierungspräsidium Stuttgart erhältlich.
Tel. 0711/904-13122