Forstliches Gutachten
Eine artenreiche, vitale Naturverjüngung ist Grundvoraussetzung für die Anpassung unserer Wälder hin zu klimastabilen Mischwäldern. Der Verbiss durch Wildtiere an jungen Bäumen kann sich negativ auf die Entwicklung der Naturverjüngung auswirken und damit die waldbaulichen Verjüngungsziele gefährden. Um regelmäßig zu überprüfen, wie Wildverbiss sich auf die Verjüngungsziele im Wald auswirkt, wurde 1983 das Forstliche Gutachten eingeführt. Es ist in Baden-Württemberg das zentrale Instrument, um den Einfluss des Schalenwilds auf die Naturverjüngung und die Erreichbarkeit waldbaulicher Ziele auf Ebene der Jagdreviere einzuschätzen.
Das Forstliche Gutachten wird alle drei Jahre durchgeführt und dient insbesondere als Grundlage für den Dialog zwischen den Grundbesitzenden (Jagdverpächterinnen und Jagdverpächter) und den Jagdausübungsberechtigten (Jägerinnen und Jäger) und für die Zielvereinbarung über den Abschuss von Rehwild.
Tannenverjüngung © Jan Geyer
Hinweise zum Forstlichen Gutachten 2024
Das Forstlichen Gutachten 2024 wird erstmals digital über das Wildtierportal abgewickelt. Hierzu wurden verschiedene Hinweise und Arbeitshilfen erstellt, welche hier zentral zur Verfügung gestellt werden.
Das ist 2024 neu:
- Aufnahme des Forstlichen Gutachtens erfolgt digital im Wildtierportal
- Schlüsselbaumarten, die für klimawandelbedingten Waldumbau relevant sind, können als Notiz erfasst werden, auch wenn sie nicht unter die Definition der Hauptbaumarten (5 % am Gesamtbestand) fallen bzw. weniger als 1 ha Verjüngungsfläche aufweisen.
- Verbissrelevante Verjüngungsflächen können direkt in die Karte eingezeichnet und mit einer Notiz versehen werden. Neben der leichteren Wiederauffindbarkeit der Flächen dient dies der Transparenz des Gutachtens und dem Dialog zwischen Verpachtenden und Jagdausübungsberechtigten
Praxishilfen und Infoblätter
Eine landesweite Arbeitsgruppe im Rahmen der Runden Tische Waldumbau & Jagd hat sich der Weiterentwicklung des Forstlichen Gutachtens gewidmet. Dabei wurden folgende Produkte entwickelt, die die Anwendung des Forstlichen Gutachtens als Entscheidungsgrundlage für Waldbesitzende und Jagende stärken sollen:
Folgende Praxishilfen werden angeboten:
- In Infoblättern zum Forstlichen Gutachten und zur Zielvereinbarung zur Rehwildbejagung werden das Verfahren, die Hintergründe und beispielhafte Abläufe kurz und leicht verständlich dargestellt. Sie schaffen allen Interessierten einen schnellen und informativen Überblick.
- Jagdgenossenschaften bzw. Jagdrechtsinhabende können ein interaktives Formular „Zielvereinbarung zur Rehwildbejagung“ mit hilfreichen, erklärenden Informationen nutzen, um eine auf die lokalen Gegebenheiten abgestimmte Zielvereinbarung zu erstellen.
- Die Ergebnisse des Forstlichen Gutachten sollen in Zukunft in einer Regionalgutachten-Karten-App im Wildtierportal zur Verfügung gestellt werden. Die App wird eine Interpretationshilfe zum Forstlichen Gutachten bieten, eine Betrachtung der Gutachtenergebnisse im regionalen Kontext ermöglichen und Hilfestellung für die Entscheidungsfindung rund um Waldumbau und Jagd geben.
Wir laden Sie ein, diese neuen Hilfsmaterialien für die zukünftige Kommunikation rund um das Forstliche Gutachten zu verwenden.
- Infoblatt "Das Forstliche Gutachten unter der Lupe"
- Infoblatt "Der Weg zur Zielvereinbarung zur Rehwildbejagung"
- Interaktives Formular "Zielvereinbarung zur Rehwildbejagung" (Bitte nutzen Sie zur fehlerfreien Darstellung/Bearbeitung des Formulars z. B. den Adobe Acrobat Reader.)
Das Forstliche Gutachten in Baden-Württemberg
Das Forstliche Gutachten ist in § 34 Abs. 1 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) verankert und wird in rund 6.600 Jagdrevieren durchgeführt.
Für die Erstellung des Forstlichen Gutachtens sind in den kommunalen und gemeinschaftlichen Jagdbezirken die Unteren Forstbehörden, in den staatlichen Jagbezirken ForstBW (www.forstbw.de) verantwortlich. Das Forstliche Gutachten wurde als ein subjektives Schätzverfahren konzipiert und ist auf eine leichte Handhabbarkeit vor Ort, Transparenz sowie rasche Verfügbarkeit der Ergebnisse ausgelegt.
Im Forstlichen Gutachten werden für jedes Jagdrevier die waldbauliche Verjüngungsfläche, die Verbissintensität und die Erreichbarkeit waldbaulicher Ziele getrennt für die einzelnen Hauptbaumarten eingeschätzt.
Während die Verjüngung vieler Baumarten in Baden-Württemberg nur noch in geringem Maß durch den Rehwildverbiss beeinflusst wird, gilt dies nicht für die heimischen Eichenarten, die Weißtanne und die Gruppe der Edellaubhölzer (siehe FoGu 2021). Gerade diese Baumarten sollen aber in den zukünftigen Wäldern eine deutlich wichtigere Rolle einnehmen. Damit der Waldumbau, hin zu einem klimastabilen Wald, gelingt müssen alle Beteiligte mit anpacken, Handlungsverantwortung übernehmen und gemeinsam praxistaugliche Lösungen entwickeln. So lässt sich die Situation in den kommenden Jahren zum Besseren wenden, damit der Wald der Zukunft aus einer vielfältigen und stabilen Naturverjüngung aufwachsen kann. Weitere Informationen und viele Hilfestellungen hierzu finden Sie im Praxis-Ratgeber Waldumbau und Jagd.
SIEHE AUCH
FORSCHUNGSPROJEKT ZUM WALDUMBAU IM KLIMAWANDEL UND WILDVERBISS
RUNDE TISCHE WALDUMBAU & JAGD