Als Notzeit wurden bisher intensive Winter mit hohen Schneelagen definiert, welche zu Energieengpässen bei Wildtieren führen können. Bedingt durch den Klimawandel ist anzunehmen, dass in Zukunft weitere Wetterextreme wie z.B. Hochwasser, Dürre, Hitze vermehrt auftreten und länger andauern werden. Diese Wetterextreme können ebenso eine Notzeit bei Wildtieren hervorrufen, wie hohe Schneelagen und Vegetationsruhe im Winter. Demzufolge müssen die Notzeiten heute im Zuge des Klimawandels neu gedacht werden .
Der Notzeitenbegriff ist im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) §51 wie folgt formuliert: „Notzeit im Sinne des Gesetzes ist der Zeitraum, in dem besondere Umweltbedingungen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Energiehaushaltes der Wildtiere führen und eine besondere Ruhe und Schonung der Wildtiere erfordern“.