Die Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichte Viruserkrankung deren Ursprung in Südafrika liegt. Nur Schweine sind für dieses Virus empfänglich, für Menschen ist es ungefährlich. Ein infiziertes Haus- oder Wildschwein stirbt in der Regel innerhalb von 10 Tagen, da die Sterblichkeitsrate dieser Erkrankung über 95 % beträgt. In Afrika übertragen Lederzecken das Virus, diese spielen jedoch in Mitteleuropa keine Rolle. In Europa erfolgt die Übertragung entweder durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder Kadavern, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen oder durch indirekte Übertragungswege wie beispielsweise kontaminierte Fahrzeuge, landwirtschaftlich genutzte Geräte oder Maschinen, Kleidung oder Jagdausrüstung.
Die ASP in Deutschland
Seit dem ersten positiven ASP-Nachweis bei einem Wildschwein am 10. September 2020 in Brandenburg ist Deutschland nicht mehr ASP-frei. Mit dem Nachweis der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen in mehreren Betrieben verschärfte sich der Druck auf alle Betroffene. Der Ausbruch der ASP bei Haus- und Wildschweinen führt vor allem bei schweinehaltenden Betrieben zu hohen wirtschaftlichen Schäden durch Handelsbeschränkungen und behördliche Restriktionen.
Am 24. Mai 2022 wurde die ASP erstmals im baden-württembergischen Forchheim in einem Freilandbetrieb festgestellt. Eine Übertragung in die Wildschweinpopulation hat zu dem Zeitpunkt nicht stattgefunden.
Mit dem aktuellen ASP-Geschehen in Hessen, ist Baden-Württemberg nun aber erneut durch Restriktionszonen betroffen und setzt Maßnahmen zur Überwachung und Eindämmung der Seuche um.
Eintrag im Hausschweinebereich
Um eine Ausbreitung der Seuche in einem Hausschweinbestand zu verhindern, müssen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, wie beispielsweise die Errichtung von Sperrzonen und die Keulung der Tiere. Zudem muss mit kurzzeitigen Nutzungseinschränkungen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen gerechnet werden, wenn Maßnahmen, wie die Kadaversuche, in den Flächen stattfindet.
Eintrag in die Wildschweinpopulation
Einen Eintrag der ASP in einer Wildschweinpopulation zu bekämpfen, stellt eine größere Herausforderung dar, da hier kein direkter Zugriff auf die Tiere gegeben ist und das Virus zudem eine lange Haltbarkeit in der Umwelt aufweist. Um diese Herausforderung zu meistern, wurde im Sommer 2018 das fachübergreifend aufgebaute ASP-Kompetenzteam (ASP-KT), bestehend aus Vertreterinnern und Vertretern von Veterinär-, Forst-, Landwirtschaftsbehörden und der Wildtierbiologie an der Wildforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LAZBW, Aulendorf) etabliert, um Maßnahmen bei einem lokalen, singulären Ausbruch fachlich und praktisch aufzuarbeiten. Das Team wurde bewusst interdisziplinär aufgestellt, um schon vor einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest die verschiedenen betroffenen Bereiche der Fachverwaltungen bei den Planungen zu berücksichtigen und zu vernetzen und die Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise bei der Vorbereitung als auch beim Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest zu unterstützen.
ASP-Seuchenbekämpfung ist Aufgabe der Stadt- und Landkreise
Da jeder Landkreis bzw. Stadtkreis verantwortlich für die auf seinem Zuständigkeitsgebiet umzusetzenden Bekämpfungsmaßnahmen ist, ist eine weitere, zentrale Aufgabe des Teams die Wissensvermittlung der erarbeiteten Erkenntnisse an die unteren Verwaltungsbehörden des Landes Baden-Württemberg. Hierzu müssen die Kreise die allgemeinen Maßnahmen auf Besonderheiten und Spezifika in ihren einzelnen Kreisen anpassen. Die angeordneten Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP müssen teilweise über mehrere Jahre aufrechterhalten werden, wie es bereits in anderen betroffenen Bundesländern der Fall ist.
Es ist wichtig, dass sich die Stadt- und Landkreise frühzeitig und intensiv auf einen Seuchenvorfall vorbereiten. Sollte ihr Stadt- oder Landkreis durch ASP betroffen sein, können sie Informationen zu geltenden Regelungen und Beschränkungen der Allgemeinverfügung entnehmen. Wenden sie sich hierzu an ihren Stadt- oder Landkreis.
Dauer der Maßnahmen
Die ausgesprochenen Maßnahmen für die infizierte Zone bzw. Sperrzone II sowie der Sperrzone I können frühestens 6 Monate nach dem letzten positivem Nachweis der ASP bei einem Wildschwein aufgehoben werden. Nach weiteren 6 Monaten kann die Seuchenfreiheit bei der EU beantragt werden.
Näheres zu den Maßnahmen im ASP Fall