Das Auerhuhn (Tetrao urogallus) ist in Deutschland vom Aussterben bedroht und durch internationale, europäische und nationale Gesetze geschützt. Der Aktionsplan Auerhuhn (APA) stellt ein umfassendes Artenschutzkonzept zum Erhalt der Auerhühner im Schwarzwald dar. Ziel ist der Erhalt dieser isolierten Restpopulation.
Aktionsplan Auerhuhn
© Joy Coppes
Auerhuhnlebensraum nach Pflegemaßnahmen
Das Auerhuhn ist eine scheue Art strukturreicher, lichter Bergwälder und im heutigen Schwarzwald nur noch sehr selten zu finden. Eine veränderte Nutzung des Waldes durch Forstwirtschaft, Infrastruktur und Freizeitnutzung, aber auch eine Zunahme von natürlichen Fressfeinden der Auerhühner (z.B. Fuchs) haben in den letzten Jahrzehnten zu einer massiven Abnahme der Population geführt. Im Schwarzwald wird der Bestand des Auerhuhns auf nur noch 200 - 300 Individuen geschätzt. Ohne Bemühungen zu dessen Schutz besteht für den international geschützten Vogel im Schwarzwald konkrete Aussterbegefahr.
Im Jahr 2008 wurde der Aktionsplan Auerhuhn vom Land Baden-Württemberg verabschiedet, um diesem Trend zu begegnen. Er besteht aus verschiedenen Komponenten: Zentral steht das vom Wildtierinstitut der FVA erstellte wissenschaftliche Fachkonzept „Rahmenbedingungen und Handlungsfelder für den Aktionsplan Auerhuhn“ (pdf) mit dazugehörigem Umsetzungspapier (Maßnahmenplan 2008 - 2018 und Flächenkonzept), in denen Maßnahmen in sechs verschiedenen Handlungsfeldern (Habitatgestaltung, Tourismus und Freizeitnutzung, Jagd, Infrastrukturelle Projekte & Windkraftnutzung, Wissenschaftliche Begleitung, Transfer & Kommunikation) konkretisiert werden.
Eine Zwischenevaluation 2019 (pdf) legte allerdings erhebliche Mängel in der Umsetzung offen. Daraufhin wurden der Maßnahmenplan und das Flächenkonzept überarbeitet und dabei die drei wichtigsten Handlungsfelder in den Fokus gerückt. Der neue Maßnahmenplan 2023-2028 (pdf) inklusive neuem Flächenkonzept (pdf) wurde im Oktober 2023 vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) veröffentlicht.
Maßnahmenplan 2023 - 2028
Im Maßnahmenplan 2023-2028 zum Aktionsplan Auerhuhn sind für die Handlungsfelder Lebensraumgestaltung, Reduktion von Störeinflüssen und Prädatorenmanagement alle zu unternehmenden Maßnahmen detailliert beschrieben. Ergänzend wurden Handlungsempfehlungen für die Forstwirtschaft (pdf), die Jagd (pdf) sowie Freizeitaktivitäten (in Bearbeitung) herausgegeben, die die Umsetzung begleiten sollen. Besonders betont werden die Koordinierung und des Monitorings der Umsetzung der Maßnahmen, die für einen Erfolg unabdingbar sind.
Handlungsfeld L: Erhalt und Wiederherstellung des Lebensraums
"Lebensraum ist nicht alles, aber ohne Lebensraum ist alles nichts."
Auerhühner benötigen als Lebensraum weitläufige, relativ ungestörte, sehr lichte und strukturreiche Bergmischwälder mit offenen Flächen und einzelnen alten Bäumen. So kommt ausreichend Licht auf den Boden, wodurch dort Pflanzen (z.B.Heidelbeeren) wachsen können, die den Auerhühnern, besonders in der Brut- und Aufzuchtzeit, in der sie sich überwiegend auf dem Boden aufhalten, ausreichend Nahrung und Schutz bieten.
Diese Art von Wald kommt im heutigen Schwarzwald allerdings nur noch selten vor. Durch die vielfältigen Ansprüche an den heutigen Wirtschaftswald, u.a. wirtschaftlich rentabel und gleichzeitig nachhaltig, möglichst stabil im Hinblick auf Klimaerwärmung und künftige Schadereignisse zu sein und Kohlenstoff in Form von Holz zu binden, wurde in den letzten Jahrzehnten im Wald immer mehr Holzvorrat angereichert, der ihn aber auch dunkler und eintöniger werden lies. Dem Auerhuhn mangelt es dadurch an geeigneten Lebensräumen, was einer der Hauptgründe ist, warum es mittlerweile in seiner Existenz bedroht ist. Daher ist die Schaffung geeigneter Lebensräume für das Auerhuhn ein zentraler Punkt für seinen Schutz.
Das Auerhuhn ist auch als sogenannte „Schirmart“ für die Lebensgemeinschaft im lichten Bergwald von Bedeutung: Eine Habitatgestaltung im Sinne des Auerhuhns führt zur Entstehung von ästhetisch ansprechenden, lichten und strukturreichen Wäldern, in denen sich auch viele andere Tier- und Pflanzenarten, viele davon ebenfalls in ihrem Bestand gefährdet, wohlfühlen. Über eine gezielte Gestaltung von offenen Strukturen werden diese lichten Wälder erhalten und gefördert, wodurch u.a. die Heidelbeere als wichtige Nahrungspflanze eine Chance zum Wachsen hat. Die Holznutzung ist dabei ein Motor für diese Aktivitäten: Auerhühner schützen bedeutet auch intensiv Holz nutzen.
Details zur Umsetzung
Die größten Flächen des Flächenkonzeptes des Maßnahmenplanes liegen im Staatswald. Dort ist ForstBW zuständig für die Umsetzung von habitatverbessernden Maßnahmen. Um die Umsetzung des Maßnahmenplans mit den forstwirtschaftliche Zielen zu vereinen, werden für die großflächige Umsetzung zusätzliche Mittel an ForstBW zur Verfügung gestellt.
Für die Umsetzung von Habitatverbesserung im Privat- und Kommunalwald, der knapp die Hälfte der Auerhuhn-Verbreitung beinhaltet, gibt es ein Förderinstrument des Landes (s.u.). Für Beratung bei der Förderung und Umsetzung ist der Verein Auerhuhn im Schwarzwald eine entscheidende Institution.
Hintergrund zur Habitatgestaltung
Das Auerhuhn hat einen großen Raumbedarf. Eine überlebensfähige Auerhuhnpopulation im Schwarzwald benötigt mindestens 50.000 ha funktionell zusammenhängenden Lebensraum. Waldbauliche Maßnahmen zur Förderung von Auerhuhnlebensräumen müssen daher großflächig geplant und umgesetzt werden. Um dies zu erreichen, bedarf es einer guten Einweisung der verantwortlichen Forstleute. Deswegen werden regelmäßig Schulungen vom Verein Auerhuhn im Schwarzwald e.V. gemeinsam mit dem Forstlichen Bildungszentrum Karlsruhe realisiert. Zudem hat die FVA mit dem "Aktionsblatt Habitatgestaltung" eine Praxishilfe geschaffen, um geeignete Pflegeflächen und –maßnahmen auszuwählen.
Geeignete Maßnahmen sind zB:
- Schaffen von Freiflächen
- Reduzierung des Kronenschlussgrades auf 50-70%
- dabei Wechsel lichterer und dichterer Strukturen
- Entfernen von buschig und zu dicht wachsender Verjüngung
- Anlegen von Randlinien
- Förderung tiefbeasteter Nadelbäume (statt Wertastung)
- Mulchen von zu hoher Heidelbeere
Förderung
In Privat- und Kommunalwald durchgeführte Pflegemaßnahmen für Auerhühner in Vorrangflächen und Trittsteinen können seit Juni 2023 über die Verwaltungsvorschrift Naturnahe Waldwirtschaft (VwV NWW) gefördert werden. Dabei gibt es flächenbezogene Fördermittel z.B. für Habitatpflegemaßnahmen in Jungbeständen oder der Schaffung von Freiflächen. Mehr dazu finden Sie beim Förderwegweiser des Ministeriums oder beim Verein Auerhuhn im Schwarzwald e.V., der Sie auch bei Ihrem Förderantrag unterstützt.
Verein Auerhuhn im Schwarzwald
Bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen zur Habitatgestaltung werden wir durch unseren Kooperationspartner Auerhuhn im Schwarzwald e.V. unterstützt. Der Verein wurde 2019 u.a. mit dem Ziel gegründet, der zentrale Ansprechpartner für die praktische Umsetzung von Habitatgestaltung im Sinne des Aktionsplans Auerhuhn zu sein.
Links
- Habitatgestaltung Auerhuhn beim FVA-Wildtierinstitut
- Aktionsblatt Habitatgestaltung (pdf)
- Projekt "Lücken für Küken im Privat- und Kommunalwald" beim FVA-Wildtierinstitut
Handlungsfeld S - Verminderung anthropogener Störungen
Wie viele andere Wildtiere, reagieren Auerhühner sehr sensibel auf Störungen in ihrem Lebensraum. Besonders im Winter, wenn durch Aufscheuchen viel Energie verbraucht wird, die in dieser Zeit nur mühsam wiederaufgenommen werden kann, kann das fatale Folgen für einzelne Individuen haben. In der Balz-, Brut- und Aufzuchtzeit (April bis Mitte Juli) kann eine Störung zu einer geringeren Reproduktionsrate oder sogar zu einem Reproduktionsausfall führen. Deswegen ist es wichtig, besonders in diesen sensiblen Zeiträumen, die Störungen in Auerhuhnlebensräume möglichst gering zu halten.
Dabei spielen verschiedene Bereiche eine wichtige Rolle: Die Waldbewirtschaftenden, die auch für Habitatpflegemaßnahmen sorgen, sollten diese und andere Waldarbeiten im Auerhuhngebiet auf die restliche Zeit des Jahres beschränken und sich, besonders wenn dies nicht möglich ist, an den Handlungsempfehlungen des Maßnahmenplans orientieren. Das gleiche gilt für die Jagd im Auerhuhngebiet. Größere Freizeitaktivitäten müssen in der Planung auf ihre Störwirkung geprüft werden. Eine Ausweisung von Wildruhegebieten (§ 42 JWMG), Vollzughinweise, die Erarbeitung eines Leitfadens sowie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit sind Maßnahmen, um in diesem Bereich das Auerhuhn möglichst wenig zu stören.
Ein weiterer wichtiger Störfaktor sind Infrastrukturprojekte, wie der Bau von Windenergieanlagen, das Verlegen von Leitungen oder das Anlegen von Infrastruktur für Tourismus und Freizeit. Um den Auerhuhnschutz mit dem Ausbau der Windenergie zu vereinbaren, wurde die Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn aktualisiert, so dass Verfahren beschleunigt und rechtssicher gestaltet werden können. Auch bei allen anderen Infrastrukturprojekten muss der Auerhuhnschutz berücksichtigt werden.
Links
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Regierungspräsidium BW: Windenergie mit Neuer Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn
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Projektabschlussbericht: Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Auerhühner (pdf, 4MB)
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Maßnahmen zur Verminderung anthropogener Störungen im Maßnahmenplan 2023 - 2028 (pdf)
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Wie werden Wildtiere durch unsere Freizeitaktivitäten beeinflusst? (pdf)
Handlungsfeld J: Verminderung prädatorenbedingter Mortalität durch jagdliches Management
Ein weiterer Faktor, der die Auerhuhn-Population im Schwarzwald negativ beeinflusst, sind Verluste durch Beutegreifer, wie beispielsweise Fuchs, Marderartige oder Habicht. Dies ist besonders in der Brut- und Aufzuchtzeit ein wichtiger Faktor, da in dieser Zeit die Hennen und ihre Küken schutzlos am Boden leben. Um in dieser sensiblen Zeit Individuenverluste zu reduzieren, dadurch den Reproduktionserfolg zu erhöhen und somit die akut bedrohte Auerhuhnpopulation im Schwarzwald zu unterstützen, sollen in den Kernlebensräumern der Auerhühner insbesondere Füchse gezielt und koordiniert bejagt werden. Diese Aufgabe obliegt den Auerwild-Hegeringen und wird vom Verein Auerhuhn im Schwarzwald e.V. koordiniert. Die wissenschaftliche Begleitung des Prädatorenmanagements, die vom FVA-Wildtierinstitut geleistet werden soll, ist besonders wichtig, um die Wirksamkeit der Maßnahme engmaschig zu dokumentieren und zu beurteilen.
Handlungsfeld K: Koordination und Monitoring der Umsetzung
Ein wesentlicher Grund für das Nichterreichen der Zwischenziele des APA (Zwischenevaluation 2019) war die unzureichende Koordinierung und Überprüfung der Maßnahmen. Beim neuen Maßnahmenplan 2023-2028 liegt daher ein besonderer Fokus auf der effektiven Steuerung durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) sowie der begleitenden Überwachung durch die durchführenden Institutionen. Die Arbeitsgruppe Raufußhühner (AGR) spielt hierbei als beratendes Fachgremium eine zentrale Rolle. Durch ihre Expertise soll es möglich sein, schnell auf Umsetzungslücken zu reagieren und so das Aussterben des Auerhuhns im Schwarzwald zu verhindern.
Details
Begleitende Evaluierung und Monitoring durch die FVA
Der Maßnahmenplan 2023-2028 zum Aktionsplan Auerhuhn (APA) sieht eine umfassende begleitende Evaluierung und ein Monitoring durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) vor, um die Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz der Auerhuhnpopulation im Schwarzwald sicherzustellen.
Dabei wird die Effektivität der durchgeführten Maßnahmen bewertet. Hierbei werden vergleichbare Daten zur Umsetzung erhoben, wie beispielsweise die Größe der Flächen, auf denen Habitatpflegemaßnahmen durchgeführt wurden, die Anzahl der Teilnehmenden an Schulungsprogrammen zur Habitatpflege oder die Anzahl der Anfragen zur Betroffenheit von Auerhühnern durch geplante Infrastrukturprojekte. Diese Daten dienen dazu, den Erfolg der Maßnahmen zu messen und ihren Einfluss auf die Auerhuhnpopulation zu bewerten.
Begleitforschung
Die langfristige Begleitforschung an der FVA soll Aufschluss über die Populationsentwicklung der Auerhühner und der Entwicklung ihrer Lebensräume geben. Das Monitoring der Auerhuhnpopulation erfolgt in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren, darunter Jagende, Revierleitende, Waldarbeitende sowie ehrenamtlich engagierte Personen. Die FVA koordiniert dieses Monitoring und analysiert die Daten regional differenziert, um sie als Grundlage für das Flächenkonzept (s.u.) zu nutzen.
Die Entwicklung der Waldstrukturen mittels Fernerkundungsdaten wird in dreijährigen Abständen analysiert, um Aufschluss über die Lebensraumeignung zu gewinnen. Zudem wird die Begleitforschung zur Habitatgestaltung (Lücken für Auerhuhnküken) fortgeführt, um die Effekte der Maßnahmen auf die Lebensräume der Auerhühner zu dokumentieren und zu verbessern.
Arbeitsbereich Wildtierforschung und Waldvögel am FVA Wildtierinstitut
Dokumentation der Maßnahmen
Die Umsetzung der Maßnahmen im Staatswald wird so dokumentiert, dass die Daten zur Erfolgskontrolle genutzt werden können. Hierfür wird das Buchungs- und Dokumentationssystem von ForstBW angepasst. Im Privat- und Kommunalwald übernimmt der Verein Auerhuhn im Schwarzwald (AiS) in Kooperation mit den unteren Forstbehörden und den Waldbesitzenden die Dokumentation der forstlichen Habitatpflegemaßnahmen.
Koordination der Umsetzung
Eine effektive Koordination der Maßnahmen ist entscheidend für den Erfolg des Neuen Maßnahmenplans und somit für das Überleben der Auerhühner im Schwarzwald. Hierfür wird am Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) eine Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aller an der Umsetzung beteiligten Akteure, eingerichtet. Diese Gruppe berät jährlich über den Stand der Zielerreichung in den Bereichen Erhalt und Wiederherstellung der Lebensräume, Verminderung anthropogener Störungen und Verminderung prädatorenbedingter Mortalität durch jagdliches Management. Die Steuerungsgruppe setzt jährliche Zielgrößen für die weitere Umsetzung und stellt sicher, dass die Maßnahmen mit den verschiedenen Verwaltungsbereichen und Interessengruppen abgestimmt und durchgeführt werden. Die Arbeitsgruppe Raufußhühner fungiert dabei als beratendes Fachgremium und liefert der Steuerungsgruppe jährlich Berichte über den Stand der Umsetzung und entsprechende Empfehlungen.
Flächenkonzept
Um aufzuzeigen, auf welchen Flächen Auerhuhnbelange Berücksichtigung finden müssen und in welchen Gebieten Maßnahmen sinnvoll umgesetzt werden können, ist dem Maßnahmenplan 2023-2028 ein Flächenkonzept (pdf) zugrunde gelegt. Es ist neben der Grundlage für die flächenbezogene Umsetzung von Maßnahmen zugleich Kulisse für die Bereitstellung von Fördergeldern.
Das Konzept orientiert sich am Flächenbedarf einer überlebensfähigen Population (ca 50.000 ha) und schließt zudem geeignete Potentiallebensräume und Verbundbereiche mit ein:
- Vorrangflächen sind diejenigen Waldgebiete, die für die Auerhuhnpopulation im Schwarzwald langfristig überlebensnotwendig sind. Sie schließen die aktuelle Verbreitung ein (Kerngebiet) und sind um Gebiete mit gelegentlichem Vorkommen und hohem Lebensraumpotential (LÖLP) ergänzt (Randbereiche). Ein hohes Lebensraumpotenzial bedeutet, dass eine Fläche sich innerhalb relativ kurzer Zeit zu einem geeigneten Lebensraum (durch Habitatpflegemaßnahmen oder natürliche Störereignisse z.B. Sturmwurf) entwickeln kann, jedoch aktuell nicht unbedingt eine gute Habitateignung aufweisen muss.
- Korridore und Trittsteine als Lebensraumverbundbereiche sollen die Durchlässigkeit der Landschaft für eine Migration und somit einen genetischen Austausch zwischen den Teilgebieten langfristig erhalten.
- Referenzgebiete sind vom Ministerium festgelegte Flächen, die überwiegend auf Staatswaldflächen liegen und in denen die Maßnahmen umfassend und beispielgebend umgesetzt werden sollen. Insbesondere sollen in den Referenzgebieten zeitnah die Zielwerte des Handlungsfelds „Erhalt und Wiederherstellung der Lebensräume“ erreicht werden.
Seit 1993 wird alle 5 Jahre die aktuelle Auerhuhnverbreitung abgegrenzt. Hierzu wird vom Wildtierinstitut der FVA jeweils eine neue Verbreitungskarte der Auerhühner im Schwarzwald herausgegeben, die auf dem Populationsmonitoring der vergangenen fünf Jahre basiert. Das Flächenkonzept wird jeweils entsprechend angepasst und so auf Veränderungen der Verbreitung eingegangen.
Das an die neue Verbreitung angepasste Flächenkonzept wird voraussichtlich Ende 2024 veröffentlicht.
Der Auerhuhn im Schwarzwald e.V. ist als Koordinator und Ansprechpartner für die praktische Umsetzung der Handlungsfelder Habitatgestaltung, Jagd, Infrastruktur, Transfer, Kommunikation und Tourismus des Aktionsplan Auerhuhn zuständig.